De Gruyter „Quod est in actis, non est in mundo“
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Im Rahmen dieser EDV-gestützten Untersuchung soll für das 14. Jahrhundert ein genaueres Bild über Einflusswillen und Einflussvermögen der Kurie auf die Benefizien im sacrum imperium gewonnen werden. Die in den päpstlichen Registern nachweisbaren Provisionen werden mit Hilfe statistischer Methoden den tatsächlichen Pfründeninhabern vor Ort gegenübergestellt. Dabei wird hinsichtlich der höheren Kirchenämter deutlich, dass die Kurie im 14. Jahrhundert zwar den Anspruch vertrat, oberste Vergabeinstanz aller Pfründen zu sein, aber nur in vergleichsweise geringerem Umfang auch tatsächlich an einer aktiven Einflussnahme auf die Stellenbesetzung interessiert war: Päpstliche Kandidaten fanden sich unter den Reichsbischöfen und Reichsäbten im untersuchten Zeitraum in viel geringerem Ausmass als häufig angenommen. Bei der Vergabe der niederen Benefizien scheint die Kurie nicht einmal konsequent den Anspruch auf absolute Besetzungskompetenz verfolgt zu haben: Der Umfang der päpstlichen Provisionstätigkeit in einzelnen Kollaturen war offensichtlich weitgehend abhängig vom Nachfrageverhalten der Kleriker und vollzog sich vornehmlich durch den Ausstoss von Exspektativen. Die Nachfrage nach Pfründen wiederum wurde bedingt durch unterschiedlichste, zum Teil individuelle Bedingungsfaktoren, schwankte von Kapitel zu Kapitel sehr stark und lag auch hier weit unter den oft geweckten Erwartungen. ...
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