Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften Die Befugnis des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Einsetzung von ad hoc-Strafgerichtshöfen

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Die Arbeit prüft die Rechtmässigkeit der Einsetzung des Jugoslawientribunals durch den UN-Sicherheitsrat und die Existenz einer Sicherheitsratskompetenz zur Errichtung weiterer ad hoc-Strafgerichte. Durch Auslegung des Kapitels VII UNO-Charta kommt sie zu dem Ergebnis, dass der Sicherheitsrat seine Kompetenzen bei der Einsetzung des Jugoslawientribunals 1993 überschritt, dies aber zwischenzeitlich durch allgemeine Akzeptanz des Einzelfalles durch die Staaten geheilt wurde. Anhand der nachfolgenden Sicherheitsrats- und Staatenpraxis (vom Ruandatribunal über den Internationalen Strafgerichtshof und gemischte Gerichte bis zum Hariri-Tribunal) und des sich darin manifestierenden Wandels der Rechtsauffassungen wird nachgewiesen, dass der Sicherheitsrat heute zur Einsetzung subsidiärer ad hoc-Strafgerichte befugt wäre. ...
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