VDM Kowski, J: Umsetzung der REACH-Verordnung in einem mittelstä
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Nach der neuen europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Beurteilung, Zulassung und Beschränkung von Chemischen Stoffen (REACH) (EG) 1907/2006 gilt für Neu- und Altstoffe der Grundsatz "no data - no market". Hersteller und Importeure müssen Stoffe die in Mengen grösser 1 Tonne hergestellt oder importiert werden registrieren und die Verwendungen entlang der Lieferkette angeben. Wird ein Stoff bzw. die Verwendung nicht registriert, so ist die Herstellung oder Verwendung untersagt. Dies kann zu einem Verlust von Stoffen und demzufolge von Produkten führen. Um REACH umsetzen zu können muss der nachgeschaltete Anwender (NA) prüfen welche Stoffe er einsetzt und wie er diese verwendet. Dafür werden alle Stoffe im Betrieb in ein Verzeichnis aufgenommen und anhand der Sicherheitsdatenblätter die Verwendung und die Stoffnummern entnommen. Nur so kann festgestellt werden, welche der Produkte von REACH betroffen sind. Mit einem Fragebogen wird bei den Lieferanten nach der Registrierung und der Verwendung gefragt. Anhand der dortigen Angaben muss der NA prüfen ob seine Verwendung registriert wird und die Produkte weiterhin erhältlich sind. ...
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