Lit Verlag Martinis Rechtsphilosophie und das österreichische Privatrecht

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Österreich verdankt Karl Anton von Martini (1726 - 1800) viel. Sein Einfluss auf die österreichische Privatrechtskodifikation reicht über die Kodifikationsstufen des "Entwurf Martini" von 1796 und das "Westgalizische Gesetzbuch" von 1797 bis zum ABGB von 1811 / 1812. Martinis Wirken als Kodifikator war geleitet von naturrechtlichem Denken, das auch seine beiden Hauptwerke bestimmt: die "Positiones de lege naturali" von 1762 und die "Exercitationes sex" von 1766. - Ein bedeutender Teil des ABGB entstammt diesen Vorarbeiten. Seine grundlegenden rechtsphilosophischen Gedanken und wichtige Teile seines juristischen Schaffens sind bereits vor der Französischen Revolution, vor Beginn der Preussischen Kodifikationsarbeiten und vor Kant entstanden. Zentrale Teile seines Werks - der egalitäre Personsbegriff, der mehrdimensionale Freiheitsgedanke, die angeborenen Rechte als Menschenrechte, sein Sach-, Eigentums- und Vertragsbegriff und insbesondere sein gesetzliches Auslegungs- und Lückenfüllungskonzept der 6 und 7 ABGB bilden noch heute Marksteine des österreichischen Privatrechts. - Ein künftiges europäisches Privatrecht sollte Martinis Leistungen nicht unbeachtet lassen. ...
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